27. Mai 2008

Überlegungen zur Freiheit (6): Wer darf, wer sollte den Besuch von Solarien verbieten?

Die Bundesregierung will es Minderjährigen verbieten, Solarien aufzusuchen.

Ich vermute, Sie werden diese Meldung gelesen oder gehört haben, und Sie werden diesem Vorhaben vielleicht zugestimmt haben.

Denn "Bei regelmäßigem Sonnenbankbesuchen in jungen Jahren", so lesen wir im "Tagesspiegel",
steige das Risiko, im weiteren Leben an einem gefährlichen Melanom zu erkranken, um 75 Prozent, sagte Eckhard Breitbart von der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention.

"Das ist eine richtige Zeitbombe" so Breitbart. "In Deutschland gibt es eine erkleckliche Anzahl von 13-jährigen Mädchen und 14-, 15-jährigen Jungen, die Solarien aufsuchen." Mindestens jeder zehnte Minderjährige - wahrscheinlich mehr - folge entsprechenden Schönheitsidealen.
Wer kann denn dagegen sein, daß dem vom Staat ein Riegel vorgeschoben wird?

Ich bin dagegen, und zwar massiv.

Nehmen wir einmal an, diese Zahlen stimmen. Dann ist es vernünftig, über das Risiko aufzuklären. Jeder Jugendliche kann dann selbst entscheiden, ob er es eingehen will. So, wie er entscheidet, ob er ins Schwimmbad geht und nach Mallorca fliegt, um sich dort der Sonne auszusetzen. Oder wie er entscheidet, ob er auf Mallorca nach dem Genuß von Sangrita ins Wasser springt; mit dem Risiko, das nicht zu überleben.

Aber Minderjährige können doch noch gar nicht verantwortlich entscheiden? Zu diesem naheliegenden Einwand möchte ich zweierlei zu bedenken geben:
  • Erstens: Minderjährige sind bekanntlich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr strafmündig. Der Gesetzgeber setzt also voraus, daß sie von diesem Alter an für das verantwortlich sind, was sie tun; wenn auch die Bestrafung von Gesetzesverstößen bis zum vollendeten 18. (und faktisch oft 21.) Lebensjahr anders geregelt ist als bei Erwachsenen.

    Wieso gesteht man einem Menschen zu, sich anderen gegenüber verantwortlich verhalten zu können, billigt ihm aber nicht zu, das auch sich selbst gegenüber tun zu können?

  • Angenommen, man könne diese Verantwortung für sich selbst Menschen unter 18 Jahren aus irgendeinem Grund nicht zubilligen. Dann wären doch, nicht wahr, ihre Eltern für sie verantwortlich? Dann wäre es doch die Aufgabe der Eltern, ihnen den Besuch eines Solariums zu verbieten, wenn sie das für richtig halten?
  • Nun, lieber Leser, werden Sie vielleicht bei sich selbst eine seltsame Reaktion beobachten können. Ich jedenfalls habe sie bei mir bemerkt, als ich darüber nachgedacht habe.

    Sie sagen sich - so könnte diese Reaktion aussehen - : Wie kommen die Eltern dazu, einer achtzehnjährigen Abiturientin, einem Achtzehnjährigen, der vielleicht schon seinen Wehrdienst ableistet oder seinen Lebensunterhalt selbst verdient, der vielleicht selbst schon Vater ist, so etwas zu verbieten? Wir leben doch nicht mehr im Zeitalter autoritärer Familienväter!

    Sehen Sie.

    Sie tun sich schwer, den Eltern das zuzubilligen, was Sie dem Staat zuzubilligen bereit sind. Sie wollen anonymen Bürokraten mehr Kontrolle über das Leben junger Leute erlauben als den eigenen Eltern.

    Ist das nicht seltsam?



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